Information zur Behandlung in der Praxis unter Beachtung von Corona-Schutzmaßnahmen

Liebe Patientinnen und Patienten,

die Vorsorge zur Verhinderung einer Infektion mit dem Coronavirus bestimmt durchweg das tägliche Leben – so auch bei der Behandlung in meiner Praxis.

Behandlungen sind derzeit ohne Beachtung einer 2G+/2G/3G-Regel möglich, es gilt allerdings ab 1.10.2022 die Pflicht zum Tragen ausschließlich einer FFP2-Maske in gesundheitlichen Praxen.

Weiterhin gilt: Sie dürfen die Praxis nur betreten, wenn Sie symptomfrei sind (kein Husten, Schnupfen, Geschmacksverlust usw.)!

Rufen Sie mich für eine Terminvereinbarung gerne an.

Bei allen Behandlungen in meiner Praxis gelten weiterhin die ohnehin bei Podologen üblichen hohen Hygienemaßnahmen bei Hand-, Haut- und Flächendesinfektion sowie Instrumentendesinfektion und -sterilisation; zusätzlich gelten jedoch weitere Schutzmaßnahmen, die es zu beachten gilt:

  • Bitte bringen Sie eine FFP2-Maske (keine OP-Maske!) mit zu Ihrem Besuch und tragen Sie diese während Ihres gesamten Aufenthaltes in meiner Praxis.
  • Desinfizieren Sie sich bitte bei Betreten der Praxis mit dem zur Verfügung stehenden Desinfektionsmittel die Hände (wir verzichten auf einen Händedruck zur Begrüßung).
  • Bei der Behandlung trennt uns ein Spuckschutz aus transparentem Kunststoff zum gegenseitigen Schutz vor einer Tröpfcheninfektion.
  • Auch bei der Bezahlung und Terminvereinbarung an der Theke hängt ein solcher Spuckschutz.
  • Wenn Sie es bevorzugen, besteht die Möglichkeit der Kartenzahlung.
  • Bitte sagen Sie einen Termin ab, wenn Sie sich krank fühlen und die einschlägigen Symptome zeigen (Husten, Fieber, Lungen- oder Atembeschwerden).

Wenn Sie und ich diese Maßnahmen beachten, steht einer sicheren Behandlung nichts im Wege.

Bis hoffentlich bald und bleiben Sie gesund!

Ihr Podologe Markus Behrendt

Podologie Markus Behrendt – Ihre podologische Praxis in Bottrop

In meinen Händen sind Ihre Füße gut aufgehoben: Bei der podologischen Behandlung, bei der Nagelprothetik und der Spangentherapie sowie bei der Behandlung eingewachsener Nägel und schmerzender Hühneraugen können Sie auf meine Fachkompetenz zurückgreifen und profitieren von einer individuellen eingehenden Beratung.
Behandlungen sind privat oder auf Rezept möglich.

Das kleine 1 x 1 der Podologie

Was ist Podologie?

Das Wort Podologie stammt aus dem Griechischen und bedeutet „die Lehre vom Fuß“.

So, wie es die Psychologie („Lehre von der Seele“), die Biologie („Lehre vom Lebendigen“) oder die Proktologie („Lehre vom Steiß“) gibt, so ist auch die Podologie eine Lehre, also eine Wissenschaft in einem bestimmten Teilgebiet, nämlich die vom (menschlichen) Fuß.

Die Podologie umfasst alle Aspekte der Fußgesundheit, angefangen von der professionellen Haut- und Nagelpflege über das Anlegen und Anpassen einer Nagelkorrekturspange bis hin zum Freischneiden eingewachsener Nägel.

Was unterscheidet die Podologie von der „einfachen“ bzw. der „kosmetischen“ Fußpflege?

So dumm es klingt: In der Podologie müssen Podologen tätig sein. Dies sind grundständig ausgebildete Personen, die die Berufsbezeichnung „Podologe“ bzw. „Podologin“ gemäß Podologengesetz deshalb tragen dürfen, weil sie eine (in der Regel dreijährige) Podologie-Ausbildung an einer Schule für Podologie durchlaufen und das Examen erfolgreich bestanden haben. Dieses Examen umfasst mündliche, schriftliche und praktische Prüfungen, u.a. in den Fachgebieten „Anatomie“, „Gesundheitslehre“, „Hygiene“ und „Podologie“; überwacht wird das Podologie-Examen vom ortsansässigen Gesundheitsamt. Der Gesetzgeber stellt hohe fachliche Anforderungen an alle in der Podologie Tätigen, da hier oftmals Risikopatienten behandelt werden, z.B. Diabetiker mit Nervenschädigungen („Neuropathie“) oder Durchblutungsstörungen („Angiopathie“).

Welche Anforderungen werden an die Eröffnung einer Fachpraxis für Podologie gestellt?

Eine Fachpraxis für Podologie (oft einfach nur kurz: Podologie) darf nur dann eröffnet werden, wenn eine Person als Inhaber oder Angestellter dort tätig ist, der im Rahmen einer Podologie-Prüfung die Erlaubnis zum Führen des Titels „Podologe“ oder „Podologin“ erworben hat. Anders als z.B. in der kosmetischen Fußpflege müssen in der Podologie ganz besondere und hoch angelegte Hygienestandards eingehalten werden; die benutzten Instrumentensätze müssen z.B. nach besonderen Vorschriften aufbereitet (desinfiziert und sterilisiert) werden, da man es mitunter mit ansteckendem Material wie pilzbefallenen Nägeln oder Blut zu tun haben kann.

Wo steht die Podologie im Vergleich zu anderen Berufen im Gesundheitswesen?

Die Podologie gehört zu den Heilberufen, d.h. Podologie ist die sogenannte „nichtärztliche Heilkunde am Fuß“. In enger Abstimmung mit den überweisenden Hausärzten, Internisten und Diabetologen dürfen Podologen mit niedergelassener Fachpraxis für Podologie Rezepte zur „podologischen Komplexbehandlung“ annehmen und mit den Krankenkassen abrechnen. Zuvor muss die Fachpraxis für Podologie bei den Kassen zugelassen werden. Auch hier wird eingehend überprüft, ob die berufliche Qualifikation und die Ausstattung der Praxisräume für den Betrieb einer Podologie den hohen Anforderungen der Krankenkassen entsprechen. Podologen müssen sich regelmäßig fortbilden und sind über neueste Erkenntnisse im Bereich der Podologie, der Hygiene und der Therapiemöglichkeiten genau informiert. Dehalb gehört in der Podologie auch die eingehende Befunderhebung und Beratung der Patienten zum Standard. Auf Wunsch des Arztes werden regelmäßige Therapieberichte übersandt, damit er darüber im Bilde ist, wie die podologische Therapie verläuft.

Was kann die Podologie nicht leisten?

Podologen dürfen selbst keine Rezepte (z.B. für verschreibungspflichtige Medikamente) ausstellen und dürfen auch keine operativen Eingriffe am Fuß vornehmen (z.B. bei Fersensporn). In bestimmten Fällen schreibt der Podologe aber eine Arztzuweisung, in der er dem Patienten dringend den Besuch eines Arztes empfiehlt und dem Arzt ausführlich über seinen Befund berichtet. Dieser entscheidet dann über das etwaige weitere Vorgehen.

Kann ich nur als Rezeptpatient die Leistungen der Podologie in Anspruch nehmen?

Nein, das Vorliegen eines Rezepts ist nicht unbedingt nötig, um in die Vorzüge einer Behandlung in der Podologie zu kommen. Auch Privatzahler können die „podologische Fußbehandlung“ in Anspruch nehmen und so dafür sorgen, dass sie gepflegte und vor allem gesunde Füße haben.

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Meine Leistungen

In meiner Praxis in Bottrop biete ich Ihnen ein breites Spektrum podologischer Behandlungen an.

  • Podologische Komplexbehandlung

  • Podologische Fußbehandlung

  • Orthonyxiespangen

  • Schmerzbehandlung

  • Nagelprothetik

  • Podologische Teilbehandlung

  • Podo-Taping

  • Verkauf von Pflegeprodukten

  • Verkauf von Hilfsmitteln

Mehr

Ich habe endlich keine Schmerzen mehr beim Laufen, das ist dank Ihnen vorbei. Ich hätte eher zu Ihnen nach Bottrop kommen sollen – vielen Dank!

Leif-Lasse Erikson
Patient

Meine Partner

Die Technik und Produkte, die ich zu Ihrer Behandlung einsetze, entsprechen den höchsten und besten Qualitätsstandards.

Gesunde Füße gehen vor!

Gehen Sie mit!